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08.02.2015: Informationsveranstaltung "Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg Novellierung 2015"

 

Zum 01.07.2015 ist eine Novellierung des EWärmeG durch das Umweltministerium Baden-Württemberg vorgesehen.

Während bei Wohngebäuden in Bestand die bisherige Nutzungspflicht fortgeschrieben und teilweise überarbeitet wurde,

werden öffentliche und private Nichtwohngebäude erstmals in die Nutzungspflicht mit einbezogen.

Wir von Kern Haustechnik, möchten Ihnen zeigen, was für Sie in Zukunft wichtig ist.

Von den gesetzlichen Forderungen, über die aktuellen Förderungen von Anlagen bis hin zum hydraulischen Abgleich.

Daher werden wir hierzu eine kostenlose Informationsveranstaltung im April in unserem neuen Betriebsgebäude veranstalten.